In unseren FAQs beantworten wir Fragen rund um die Bildung, Begleitung und Betreuung an Grundschulen. Die Leitungsteams der Standorte beantworten gerne spezifische Fragen zu ihrem jeweiligen Standort.
GBS bedeutet „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“.
An Grundschulen und an weiterführenden Schulen wird von 13 bis 16 Uhr ein kostenloses Bildungs- und Betreuungsangebot vor Ort oder in unmittelbarer Nähe und die Möglichkeit zu einem kostenpflichtigen Mittagessen angeboten.
Die sogenannten Randzeiten von 6 bis 8 Uhr und von 16 bis 18 Uhr sowie die Ferienwochen können nach Bedarf kostenpflichtig hinzu gebucht werden. Diese Bildungs- und Betreuungsangebote gelten für alle Schülerinnen und Schüler (inklusive der Vorschulklassen) bis zu dem Schuljahr, in dem sie das 14. Lebensjahr vollenden, d.h. in der Regel bis zur Jahrgangsstufe 8.
An Vorschulklassen ist das Angebot, analog zur Kita, von 13 bis 16 Uhr kostenpflichtig.
Anmeldungen für alle Leistungen erfolgen mit der Erstanmeldung des Kindes und dann jährlich wiederkehrend jeweils zum Schuljahresende für das nächste Schuljahr im Schulbüro. Änderungen des Umfangs (nicht der Teilnahme an sich) sind zum übernächsten Quartal möglich. Der Einzug der Gebühren erfolgt über die BSB (Schulbehörde).
Das Mittagessen kann tageweise gebucht werden und wird nach tatsächlicher Bestellung berechnet. Die Buchung und Bezahlung des Mittagessens erfolgt in direkter Abwicklung zwischen Caterer und Eltern.